Zweitwohnungssteuer
Leistungsbeschreibung
Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und wird von der Gemeinde erhoben. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweitwohnung) neben einer Hauptwohnung. Es spielt keine Rolle, ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Es ist auch unerheblich, wenn sich die Hauptwohnung im selben Ort befindet. Die Zweitwohnung ist als Nebenwohnung i.d.R. nach dem Melderecht auch meldepflichtig.