Zweitwohnungssteuer

Leistungsbeschreibung

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und wird von der Gemeinde erhoben. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweitwohnung) neben einer Hauptwohnung. Es spielt keine Rolle, ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Es ist auch unerheblich, wenn sich die Hauptwohnung im selben Ort befindet. Die Zweitwohnung ist als Nebenwohnung i.d.R. nach dem Melderecht auch meldepflichtig.

Dezernat I - Steuern und Einkauf (22) – Geschäftsbereich

Anschrift
Rathaus Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße 39
53639Königswinter (Oberpleis)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauSiglindeButtenberg

Sachbearbeiterin
Steuern und Einkauf (22)
Dollendorfer Straße 39
53639KönigswinterOberpleis
Telefon:
02244 889-242
Raum:
118