Grundbesitzabgaben

Leistungsbeschreibung

Die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren) werden durch einen Abgabenbescheid erhoben und zu je einem Viertel des Jahresbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Zahlungspflichtiger ist/sind der/die Eigentümer oder Erbbauberechtigte/n.