Bauüberwachung / Bauzustandsbesichtigung

Leistungsbeschreibung

Nach Erteilung der Baugenehmigung zeigt der Bauherr den Beginn der Bauarbeiten der Bauverwaltung an (Baubeginnanzeige).

Die Bauverwaltung überprüft in der Folgezeit, ob die Ausführung des Bauvorhabens mit den Regelungen in der Baugenehmigung und den sonstigen rechtlichen Vorgaben übereinstimmt. Es ist zu unterscheiden zwischen der Bauüberwachung und den Bauzustandsbesichtigungen (Rohbauabnahme und Schlussabnahme).

Bauüberwachung :
Diese Bauüberwachungen dienen zur Überprüfung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten. Es werden in der Regel im Laufe der Bauarbeiten 2 Bauüberwachungen durchgeführt. Die Bauüberwachung beschränkt sich regelmäßig auf stichprobenhafte Überprüfungen.

Bauzustandsbesichtigungen:
Rohbauabnahme
Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Baugenehmigungsbehörde eine Woche vorher anzuzeigen. Der Rohbau ist fertig gestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind.

Schlussabnahme:
Auch die Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen muss der Bauverwaltung eine Woche vorher angezeigt werden. Zum Zeitpunkt der Fertigstellungsanzeige sollen die erforderlichen Unternehmerbescheinigungen für die haustechnischen Anlagen sowie die sonstigen zu erbringenden Nachweise und Bescheinigungen vorliegen.
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen im Sinne der BauO NRW dürfen erst benutzt werden, wenn sie ordnungsgemäß fertig gestellt und sicher benutzbar sind, frühestens jedoch eine Woche nach dem Zeitpunkt, der in der Fertigstellungsanzeige genannt ist.

Über das Ergebnis der Bauzustandsbesichtigungen wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Bauüberwachung erfolgt von Amts wegen und bedarf keiner Unterlagen. Für die Anzeige der Rohbaufertigstellung und der abschließenden Fertigstellung sind Antragsvordrucke zu verwenden, die der Baugenehmigung beigefügt werden. Bei Verlust der Vordrucke sind bei der Bauverwaltung neue anzufordern

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem Allgemeinen Gebührentarif des Gebührengesetzes NRW. Die Mindestge

Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich

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