Lehr- und Lernmittel / Lernmittelfreiheit

Leistungsbeschreibung

Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lehrmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. Die Höhe des Durchschnittsbetrages und des Eigenanteils werden durch Rechtsverordnung festgelegt. Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Für den Bezug der Lernmittel ohne den Eigenanteil werden von der unten genannten Stelle Gutscheine ausgestellt.

Dezernat II - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (51) – Geschäftsbereich

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Jugendamt Königswinter
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