Untersuchungsberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten die Bescheinigung für die Jugendschutzuntersuchung in den Bürgerservicestellen. Sie kann für alle Personen ausgestellt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich an den Jugendlichen selbst oder an die Erziehungsberechtigten ausgegeben.
Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. seinen Erziehungsberechtigten auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen.
In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
Verfahrensablauf
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen, die Sie benötigen:
· ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
· Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
Erhebungsbogen