Förderprogramm "Klimaschutz für Königswinter"

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ verbessert die Stadt über finanzielle Unterstützungen die Rahmenbedingungen für Klimaschutzmaßnahmen im privaten und im öffentlichen und gemeinwohlorientierten Bereich (z.B. bei Kitas, Schulen und Vereinen).

Umfrage zur Förderperiode 2025

Wir laden Sie herzlich ein, vom 30.10.2024 bis zum 15.12.2024 an der Umfrage zum Förderbedarf im Bereich Klimaschutz für die Förderperiode 2025 teilzunehmen. Ihre Meinung zählt! Bei welchen Maßnahmen im Bereich Klimaschutz würden Sie sich einen finanziellen Zuschuss wünschen? Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie uns, gezielt die Förderbedarfe in unserer Stadt zu identifizieren und weitere sinnvolle Maßnahmen zu entwickeln. Zur Umfrage geht es hier. Die Umfrage nimmt ca. 5-10 Minuten in Anspruch.

Förderung Steckersolargeräte für Privathaushalte

Fördersäule I des Förderprogramms "Klimaschutz für Königswinter"

Der größte Anteil des CO2-Ausstoßes entsteht bei der Energieproduktion. Deshalb ist der Ausbau erneuerbarer Energien eine zentrale Maßnahme auf dem Weg zur Klimaneutralität. Dies hat Königswinter in seinen Klimazielen aufgegriffen und bietet jetzt Unterstützung in der Umsetzung konkreter Maßnahmen mit der Fördersäule I für Privathaushalte.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb eines neuen Steckersolargerätes. Dazu zählen auch Balkonkraftwerke, Plug-and-Play-Geräte, Stecker-Photovoltaikgeräte oder Mini-Photovoltaik. Die Förderung erfolgt in Form eines pauschalen zweckgebundenen Zuschusses und beträgt für Steckersolargeräte mit einer Wechselrichterleistung ab 250 Watt bis 499 Watt pauschal 150 Euro und für Steckersolargeräte mit einer Wechselrichterleistung ab 500 Watt pauschal 250 Euro. Ebenfalls kann eine Förderung für die Installation einer Außensteckdose beantragt werden. Der Zuschuss liegt hier bei pauschal 50 Euro.

Im Antragsformular kann zwischen folgenden Fördergegenständen ausgewählt werden:

(1)    Steckersolargerät mit Wechselrichter bis 499 Watt

(2)    Steckersolargerät mit Wechselrichter bis 499 Watt plus Installation Außensteckdose

(3)    Steckersolargerät mit Wechselrichter ab 500 Watt

(4)    Steckersolargerät mit Wechselrichter ab 500 Watt plus Installation Außensteckdose

Wichtig! Beantragen Sie den Zuschuss für die Außensteckdose nur, wenn keine geeignete Außensteckdose vorhanden ist und Sie diese durch ein Elektro-Fachbetrieb installieren lassen. Eigenleistungen und Materialkosten können nicht gefördert werden.


Wann ist eine Beantragung der Förderung möglich?

Eine Beantragung der Förderung ist vom 11. November 2024 ab 11:00 Uhr bis zum 09. Dezember 2024 um 09:00 Uhr online wieder möglich. Hierzu muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und übermittelt werden.

Personen, die in vorherigen Förderperioden bereits eine Förderzusage (Bewilligung) für diesen Fördergegenstand und den entsprechenden Haushalt/Wohneinheit erhalten haben, sind nicht mehr antragsberechtigt.


Wie ist der Ablauf von Beantragung bis zur Auszahlung des Zuschusses?

  1. Förderrichtlinie und Informationen zum Datenschutz lesen.

  2. Förderantrag innerhalb des Antragszeitraums stellen. Hier geht es zum Förderantrag.

  3. Bewilligung der vollständig eingereichten und förderfähigen Anträge (unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel) durch die Stadt Königswinter.

  4. Bei Bewilligung erfolgt die Zustellung des Förderbescheids per E-Mail an den Antragsstellenden. Der Förderbetrag (Zuschuss) wird verbindlich reserviert.

  5. Das Steckersolargerät kann jetzt erworben werden.

  6. Installation und Inbetriebnahme des Geräts sowie Erstellung und Übermittlung des Verwendungsnachweises innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Frist.

  7. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises und der eingereichten Unterlagen wird der bewilligte Zuschuss an den Antragsstellenden ausgezahlt.

Welche Fördervoraussetzungen müssen beachtet werden?

  • Pro Haushalt/Wohneinheit darf nur ein Förderantrag gestellt werden.
  • Der Erwerb des Gerätes sowie die Installation dürfen erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides erfolgen.
  • Das geförderte Gerät darf gemäß Förderrichtlinie nicht auf dem Hausdach installiert werden. Die Installation auf Dächer von Garagen und Carports ist zulässig.
  • Die Zweckbindung für das neu angeschaffte Gerät beträgt 5 Jahre.
  • Bei Förderung der Installation einer Außensteckdose muss diese für den Betrieb des Steckersolargeräts genutzt werden.
  • Einholung des Einverständnisses des Vermietenden oder des/der Eigentümer/in (PDF-Vorlagen siehe unten)
  • Anmeldung des Steckersolargerätes im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Ordnungsgemäße Nutzung des Steckersolargerätes (ggf. inkl. Außensteckdose).
  • Keine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

Dies ist keine abschließende Auflistung! Die Förderrichtlinie ist zu beachten!


Wo kann der Förderantrag gestellt werden?

Das Antragsformular ist aufrufbar unter folgendem Link: https://koenigswinter-klima.kundenmitteilung.de 

Sollte eine Antragstellung grundsätzlich online nicht möglich sein, kann eine Antragstellung in Papierform ermöglicht werden. Dafür melden Sie sich bitte telefonisch unter: 02244/889-189


Was muss für den Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten die Antragsstellenden ein individuelles Förderkennzeichen und Passwort. Innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist, muss das Gerät installiert und in Betrieb genommen sowie über den Link im Bewilligungsbescheid der Verwendungsnachweis erstellt und nachfolgende Unterlagen und Nachweise hochgeladen werden:

  • Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Rechnung/Kassenquittung mit Name und Adresse des Antragstellenden, Betrag, Datum sowie Art und Umfang des beschafften Steckersolargerätes (Anzahl Module, Modulleistung, Wechselrichterausgangsleistung)
  • Bei Mieter*innen: Einverständniserklärung des Vermietenden bzw. des/der Haus- oder Wohnungseigentümers/in bzw. der Eigentümergemeinschaft (Vorlage siehe unten)
  • Bei Gebäude- und Wohnungseigentümer*innen: Eigenerklärung zum Gebäude- bzw. Wohnungseigentum (Vorlage siehe unten)
  • Bei Förderung der Installation einer Außensteckdose: Kopie der Rechnung des beauftragten Elektro-Fachbetriebs mit Betrag, Datum und Beschreibung der erbrachten Leistung

Weitere Informationen und Unterlagen (als PDF):