Ab dem 1. Juli 2022 entfällt in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königswinter die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
Um die Mitarbeitenden und auch Besuchenden der Stadtverwaltung vor einer Corona-Infektion zu schützen, bittet die Verwaltung darum, bei Besuchen weiterhin einen Mundschutz zu tragen und ebenso die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern in den Wartebereichen und Fluren zu beachten. Die Verhinderung von Infektionen in der Verwaltung trägt dazu bei, dass personelle Ausfälle vermieden und die Bearbeitung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet werden kann.