Gesonderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Königswinter über die Feiertage
In der Woche von Montag, 23. Dezember 2024, bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember 2024, sind die städtischen Dienststellen geschlossen.
Folgende Notdienste und Erreichbarkeiten werden weiterhin durchgeführt:
Das Wahlamt ist für die Einreichung von Wahlunterlagen und die Prüfung von Unterstützungsunterschriften zur Kandidatur für die Bundestagswahl weiterhin am 23.12. sowie am 27.12. in der Zeit von 8 bis 12 Uhr geöffnet. An den Feiertagen sowie am 24.12. und 30.12., 31.12. und 01.01.2025 sind Bereitschaftsdienste von 9 bis 13 Uhr eingerichtet. Sie erreichen diesen unter der Rufnummer 02244/889-259.
Der Notdienst des Standesamtes erfolgt am Montag, den 23.12. und am Freitag, den 27.12., jeweils von 9 bis 12 Uhr für die Beurkundung von Sterbefällen. Die Mitarbeitenden sind unter der Rufnummer 02244 889 344 oder 02244 889 362 bzw. unter der E-Mail-Adresse standesamt@koenigswinter.de zu erreichen.
Für die Ausstellung vorläufiger Ausweisdokumente hat der Bürgerservice (bpunkt) Königswinter am Standort Königswinter Altstadt in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr am 23.12., 27.12., und 30.12. einen Notdienst unter der Rufnummer 02244/889-388 oder unter bpunkt@koenigswinter.de. Am 27.12., 30.12. und 31.12. ist das Büro nicht besetzt und ist daher nur unter der vorgenannten E-Mail-Adresse erreichbar.
Am 23.12. 27.12. und 30.12 gibt es seitens der Friedhofsverwaltung einen Notdienst für die Annahme von Beerdigungen, und zwar nur telefonisch unter der Tel.-Nr. 02244-889 194 in der Zeit von 10 bis 12 Uhr. Das Büro ist an diesen Tagen nicht besetzt.
Ab dem 2. Januar 2025 gelten wieder die üblichen Sprechzeiten.
Pressemitteilung, 17.12.2024