Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

In der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

In der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung

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Entwarnung für die Flüchtlingsunterkunft Stieldorf

Nachdem am Donnerstag ein erster Covid-19-Verdachtsfall in der Flüchtlingsunterkunft bekannt geworden war, war die gesamte Einrichtung in
Abstimmung mit dem Gesundheitsamtes des Rhein-Sieg-Kreises unter Quarantäne gestellt worden.
Heute wurde alle Testergebnisse für die 74 Bewohner der beiden Häuser der Flüchtlingsunterkunft Stieldorf übermittelt. Danach wurde sämtliche Bewohner
negativ getestet und der Verdacht hat sich nicht bestätigt.
Die Quarantäne wurde umgehend durch die Stadtverwaltung aufgehoben.

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Verdachtsfall in der Flüchtlingsunterkunft Stieldorf

Heute wurde ein erster Covid-19-Verdachtsfall in der Flüchtlingsunterkunft
Stieldorf bekannt. Nach Rücksprache mit dem Kreisgesundheitsamt wurden
beide Gebäude unter Quarantäne gestellt und für Besucher geschlossen.

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Maibaumstellen 2020

Aufgrund des derzeitigen Versammlungsverbotes (Coronaschutzverordnung) ist es Vereinen leider nicht gestattet, traditionelle Maifeiern abzuhalten und Maibäume aufzustellen. Auch private Gruppenfeiern und das gemeinsame Aufstellen von Maibäumen sind derzeit nicht erlaubt.

Ausnahme: Private Einzelaufstellungen. Das bedeutet, dass das Maibaumaufstellen alleine oder mit maximal 2 Personen erlaubt ist.
Die Stadt Königswinter bittet datum, weiterhin darauf zu achten, die gängigen Hygiene-Regeln und Abstandsempfehlungen einzuhalten.

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Foto-Mitmachaktion

Schicken Sie uns bis zum 22. Mai Ihr #FamiliebleibtzuHause -Foto* an feb-einoffenesohr@koenigswinter.de!

Wir als Familien- und Erziehungsberatungsstelle erfahren in unserer täglichen Arbeit, was Sie als Familien derzeit alles leisten. Wir sind oft tief beeindruckt von ganz neuen Wegen, die Sie als Familien gehen, von Ihrer Tatkraft und Kreativität.

Hierzu möchten wir eine Fotoaktion ins Leben rufen.

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Stufenweise Erweiterung der Ausnahmeregelungen zum Betretungsverbot für Kitas, Kindertagespflege und OGS

Seit dem 16.03.2020 gilt das Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Offenen Ganztagsschulen.

Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) wird das Betretungsverbot zunächst bis 3. Mai 2020 verlängert. Gleichzeitig werden die Ausnahmeregelungen stufenweise ab dem 23. April 2020 erweitert.

Wie auch in den letzten Wochen gibt es Ausnahmen vom Betretungsverbot für Personen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dient und deren Präsenz am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Ab dem 23. April 2020 werden für Nordrhein-Westfalen gegenüber der bisherigen Regelung einige wenige Tätigkeitsbereiche hinzukommen.

Welche Berufsgruppen aus welchen Tätigkeitsbereichen einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder in einem Kindertagesbetreuungsangebot oder Angebot in der Offenen Ganztagsschule haben können, ist aus der beigefügten Liste zu entnehmen.

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Aussetzen der Elternbeiträge für Kita, Tagespflege und OGS für den Monat Mai

Aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 wird das Betretungsverbot
für Kitas, Tagespflege und OGS zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Der Bürgermeister hat daher die Entscheidung getroffen, den Einzug der Elternbeiträge vorerst auch für den Monat Mai auszusetzen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Landesregierung die Regelung für den Monat April auch für den Monat Mai anwenden wird.

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Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2

Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. April 2020

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