Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen – CoronaEinrVO NRW

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten vom 15.01.2021

In der ab dem 26. Februar 2021 gültigen Fassung / mit markierten Änderungen

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Besuche der Stadtverwaltung weiterhin nur in dringenden Fällen mit Termin möglich

Zur Vermeidung von Kontakten und zum Eindämmen der Corona-Pandemie bleiben die Verwaltungsgebäude der Stadt Königswinter zunächst bis zum 07.03.2021 für die Öffentlichkeit geschlossen.

Die Stadtverwaltung bittet bei der Wahrnehmung von Terminen Folgendes zu beachten:
Grundsätzlich ist weiterhin nur ein Besuch in besonders dringenden Fällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierfür stehen der bereits bestehende Notdienst und eine Terminvergabe zur Verfügung. Zu den üblichen Dienstzeiten ist die Verwaltung über die Telefonnummer 02244/889-0 zu erreichen. Besucher dürfen nicht begleitet werden, es sei denn, die Begleitung ist aus rechtlichen oder medizinischen Gründen notwendig.

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Musikschule der Stadt Königswinter: Online-Unterricht bis zu den Osterferien

Seit Beginn des Lockdowns im Dezember ist die Musikschule der Stadt Königswinter zwar für den Präsenzunterricht geschlossen, der Unterricht findet aber in vielen Bereichen trotzdem statt – als Distanz- oder Online-Unterricht. Auch wenn gemäß der neuesten Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in sehr eingeschränktem Maße wieder Präsenzunterricht für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule zulässig ist, soll der Musikschulunterricht zunächst bis zum Beginn der Osterferien weiterhin ausschließlich als Distanz- oder Online-Unterricht angeboten werden. Eine teilweise Öffnung der Musikschule für Vor- und Grundschulkinder lässt sich aufgrund des immensen Organisationsaufwands zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisieren.

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Offizielle Information des Ministeriums über Kinderkrankengeld und Betreuungsentschädigung

Informationen für Eltern deren Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut werden

Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen

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Energieberatungsangebot im März: Besser heizen – Fragen zum Heizungstausch

Eine Veranstaltung der Energieagentur Rhein-Sieg

Wie lange wird eigentlich die Heizung im Keller noch laufen? Braucht sie eher viel Energie oder wenig? Und wenn der alte Heizkessel raus muss – was kommt danach?

Mit diesen Fragen beschäftigen sich die Energieexperten der Verbraucherzentrale NRW, Petra Grebing und Thomas Zwingmann, am Dienstag, 2. März ab 18 Uhr im Online-Seminar zum Heizungstausch, wo auch Auskunft zu möglichen Fördermitteln gegeben wird. Unverbindlich und unabhängig informieren die Referenten über energiesparende Möglichkeiten für die Zukunft. Ob der einfache Umstieg auf Brennwertkessel, die Unterstützung durch Solarthermie oder der Systemwechsel hin zu Pellets oder Wärmepumpe – Chancen für klimafreundlicheres Heizen gibt es viele.

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Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO

Vom 7. Januar 2021

In der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung / Lesefassung mit markierten Änderungen

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Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO

In der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung

gültig ab 22. Februar 2021 / Lesefassung mit markierten Änderungen

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Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO

Vom 7. Januar 2021

In der ab dem 8. März 2021 gültigen Fassung

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Verteilung von medizinischen Masken an bedürftige Menschen

Das Land NRW hat der Stadt Königswinter insgesamt 5.300 medizinische Masken zur Verteilung an bedürftige Menschen zur Verfügung gestellt.

An die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen und von Wohngeld wurden schnell und unbürokratisch pro berechtigter Person fünf Masken versandt. Um Kontakte zu minimieren erfolgt die Verteilung auf dem Postweg. Bedürftige Asylsuchende erhalten die Masken unter Einhaltung der Hygieneregeln direkt von den Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Soziales und Generationen.

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