Die Stadt Königswinter weist in Anbetracht des kommenden Winters alle Eigentümer von Schwimmbecken und Pools in Königswinter vorsorglich darauf hin, dass nach dem geltenden Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) Schwimmbad- und Poolwasser Abwasser ist und dem öffentlichen Misch- bzw. Schmutzwasserkanal zugeführt werden muss.
Gemäß der Definition im Wasserhaushaltsgesetzes (§ 54 Abs. 1 WHG) ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen.