Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Urteil vom 17.05.2022 (Az.: 9 A 1019/20) die Entscheidung, getroffen, dass die Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2022 und davor fehlerhaft war.
Was bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger in Königswinter?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Urteil vom 17.05.2022 (Az.: 9 A 1019/20) die Entscheidung, getroffen, dass die Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2022 und davor fehlerhaft war.
Die Stadt Königswinter hatte sich mit Ratsbeschluss vom 06.02.2023 dazu entschieden, dem Urteil zur Eigenkapitalverzinsung des OVG NRW vom 17.05.2022 zu folgen, noch bevor dieses rechtskräftig wurde und die Abwassergebühren für das Jahr 2022 entsprechend neu berechnet.
Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt ab dem Jahr 2023 auf der Basis des zum 15.12.2022 geänderten Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) auf Grundlage einer Zinsberechnung eines 30-jährigen Durchschnittszinssatzes, entsprechend der erwähnten Entscheidung des OVG NRW.
Stand der Informationen, 06.12.2023