Nachhaltigere Flächenentwicklung – 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP)

Die Landesregierung NRW will mehr für den Klimaschutz und die Klimaanpassung tun. Dazu gehört neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Flächen und Ressourcen. Daher hat die Landesregierung am 21. Juni 2023 Eckpunkte zu einer Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) für eine nachhaltigere Flächenentwicklung beschlossen.

Zentrale Inhalte der 3. Änderung des LEP sind unter anderem den Flächenverbrauch in NRW grundsätzlich auf 5 Hektar pro Tag zu begrenzen, reduzierte Flächenbedarfe für Sand- und Kiesabgrabungen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung, zum Beispiel beim vorbeugenden Hochwasserschutz. Alle Eckpunkte der Änderung können unter https://landesplanung.nrw.de/landesentwicklungsplan/eckpunkte-zur-aenderung-des-landesentwicklungsplans-fuer-eine-nachaltigere aufgerufen werden.

Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung. In ihm wird die angestrebte Entwicklung Nordrhein-Westfalens festgehalten. Die Vorgaben der Landes- und Regionalplanung legen wiederum den Rahmen für die Bauleitplanung und die städtebauliche Entwicklung in den Kommunen fest.

Mit der am 8. August 2023 im Ministerialblatt veröffentlichten Bekanntmachung wurden die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) von der beabsichtigten 3. Änderung des LEP frühzeitig unterrichtet und gleichzeitig aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben bis zum 15. September 2023 die Möglichkeit entsprechende Hinweise per E-Mail (3-LEP-Aenderung-Flaechenentwicklung@mwike.nrw.de), per Post oder per Fax (0211/61772-826) an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Berger Allee 25 in 40213 Düsseldorf zu richten.