Bildungs- und Teilhabepaket
Leistungsbeschreibung
Bildung und Teilhabe im Rhein-Sieg-Kreis
Ab 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen auch so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Welche Leistungen gibt es?
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Einzelleistungen:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler (in NRW durch Schülerfahrtkostenverordnung geregelt )
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Alle Unterlagen und mehr Informationen finden Sie hier.
Grundsätzliche allgemeine Informationen gibt es auch auf der Homepage des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Dezernat II - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (51) – Geschäftsbereich
Anschrift
Jugendamt
Jugendamt Königswinter
Schützenstraße 2
53639Königswinter
Jugendamt Königswinter
Schützenstraße 2
53639Königswinter
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
- stadtverwaltung@koenigswinter.de