Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Königswinter

 

Die Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für Medien. Sie verantwortet auch den Internet-Auftritt der Stadt sowie deren Social-Media Auftritte.

Pressekontakt
Florian Striewe (Pressesprecher)
Telefon: 02244/889-5600

Ulrike Klein (Social-Media und Internetredaktion)
Telefon: 02244/889-385

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Stadt sucht einen Betreiber/eine Betreiberin für den Interimsbetrieb des WELCOME CENTERS in der Altstadt

Das ehemalige Sea Life-Gebäude, das seit Anfang April in das Eigentum der Stadt Königswinter überging, bietet für die Entwicklung der Altstadt eine herausragende Chance. Um negative Signale zu vermeiden, soll nach Willen des Rates der Stadt Königswinter und der Verwaltung die Türen dieses touristischen Ortes bald wieder öffnen.

Ziel ist es, für die Besucherinnen und Besucher sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt einen zentralen, attraktiven Ort zu schaffen, an dem Informationen, Geschichte und Zukunft sowie Produkte und Aktivitäten angeboten werden. Das Welcome Center soll zu einem ersten Anlaufpunkt für Touristen und Besucher am Rhein und in der Altstadt werden. Gleichzeitig ist es eine „Außenstelle“ des Siebengebirgsmuseums und der Tourist-Information, die Lust auf einen Besuch machen soll.

Diesem Konzeptansatz folgte im Mai der Rat der Stadt Königswinter. Nach erfolgter Prüfung und Gesprächen mit der Bezirksregierung ist die anfangs favorisierte Förderung dieses Projektes über Städtebaufördermittel „Altstadtmanagement“ nicht möglich. Nun hat die Stadt Königswinter eine Ausschreibung gestartet, um geeignete Betreiber für den Interimsbetrieb zu finden.

Alle Informationen zur geplanten Nutzung und des Bewerbungsverfahrens findet man auf der städtischen Website unter www.koenigswinter.de/de/aktuelle-ausschreibungen.

Die Bewerbungsfrist endet am 23.07.2023. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass danach eingereichte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.

Dieser Interimsbetrieb soll zunächst für ca. 1 Jahr eingerichtet werden, bis eine Entscheidung über die zukünftige Langfristnutzung getroffen wird. Je nach Art und Umfang von sich daran anschließenden Baumaßnahmen, kann der Interimsbetrieb auch über diesen Zeitraum hinaus bis zu maximal zwei bis drei Jahre eingerichtet werden. Ein evtl. Umbau wird je nach Planung der zukünftigen Langfristnutzung anfänglich parallel zum Interimsbetrieb durchgeführt. Je nach Art des späteren Langfristkonzepts kann ein Interimsbetrieb anfänglich parallel zu einem Umbau temporär möglich sein.