Zu welchem Zeitpunkt muss ich mein Gewerbe abmelden?
Wer sein Gewerbe aufgibt, muss dies unverzüglich bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen.
Welche Dokumente benötige ich?
Abmeldeformular GewA 3 (siehe im Formularserver unter Gewerbe)
Beiblatt GewA 3 (bei juristischen Personen) (siehe im Formularserver unter Gewerbe)
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
Kann ich die Gewerbeabmeldung auch online durchführen?
Ja, Sie können eine Abmeldung Ihres Gewerbes über das Wirtschafts-Service-Portal durchführen.
Das Wirtschafts-Service Portal finden Sie unter folgendem Link: https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gewerbemeldung-leistungsauswahl
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Abmeldung eines Gewerbes ergeht gebührenfrei.
Reisegewerbe
Informationen für juristische Personen:
Verwaltungsgebühren
Neuerteilung einer Reisegewerbekarte: EUR 200,-
Änderung / Erweiterung des Tätigkeitsbereichs in der Reisegewerbekarte: EUR 80,-
Verlängerung: EUR 50,-
Bitte hierzu auch den Hinweis beachten!
Folgende Unterlagen sind erforderlich (Nr. 2 bis 4 nicht älter als 3 Monate):
1. Antragsvordruck – (LINK einfügen)
2. Führungszeugnis der Belegart „O“ (für Behörden - nicht für private Zwecke)
- von jedem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft (z. B. Geschäftsführer) persönlich (mit Pass oder Personalausweis) bei dem für den Wohnsitz zuständigen Bürgeramt zu beantragen
- bei Beantragung unbedingt den Verwendungszweck "Reisegewerbe" oder „Reisegewerbekarte“ und folgende Empfängeranschrift angeben: "Stadt Königswinter, Der Bürgermeister, Sicherheit und Ordnung – Gewerbeangelegenheiten, 53637 Königswinter"
3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und zusätzlich für alle gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer)
- für gesetzliche Vertreter: Siehe Erläuterungen zum Führungszeugnis der Belegart „O“ unter Nr. 2
- für juristische Personen: Beantragung schriftlich bei der hiesigen Gewerbebehörde (E-Mail an gewerbe@koenigswinter.de oder auf dem Postweg an obige Adresse), wenn die Gesellschaft bereits gewerblich tätig war/ist. Sowohl für die Anforderung von Führungszeugnissen als auch für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden zusätzliche Verwaltungsgebühren erhoben.
4. Bescheinigung in Steuersachen für die juristische Person und zusätzlich für alle gesetzlichen Vertreter
- beim jeweils zuständigen Finanzamt zu beantragen
- für die juristische Person nur dann erforderlich, wenn die Gesellschaft bereits steuerlich geführt wurde/wird bzw. bereits gewerblich tätig war/ist
5. Kopie des Handelsregisterauszuges (aktueller Stand) des zuständigen Amtsgerichtes
- nur für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind
- bei einer GmbH & Co. KG Handelsregisterauszug der GmbH und der KG
- die beabsichtigte Tätigkeit muss sich im Unternehmensgegenstand wiederfinden
6. Kopie des Gesellschaftsvertrages
- die beabsichtigte Tätigkeit muss sich im Unternehmensgegenstand wiederfinden
7. Bescheinigung gem. § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Belehrung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten nach § 42 Abs. 1 IfSG
Falls nicht bereits vorhanden, bitte beim Gesundheitsamt Siegburg beantragen.
Die Bescheinigung über die Belehrung ist nur dann vorzulegen, wenn offene Lebensmittel verkauft werden sollen.
Hinweis:
Gemäß § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) kann die zuständige Behörde die Fortsetzung des Betriebes verhindern, wenn das Gewerbe ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis begonnen wird.
Informationen für natürliche Personen:
Verwaltungsgebühren
Neuerteilung einer Reisegewerbekarte: EUR 200,-
Änderung / Erweiterung des Tätigkeitsbereichs in der Reisegewerbekarte: EUR 150,-
Verlängerung: EUR 80,-
Bitte hierzu auch die Hinweise beachten!
Bei Antragstellung wird die Verwaltungsgebühr in voller Höhe fällig.
Folgende Unterlagen sind erforderlich (Nr. 2 bis 4 nicht älter als 3 Monate!):
1. Antragsvordruck – (LINK einfügen)
2. Führungszeugnis der Belegart „O“ (für Behörden - nicht für private Zwecke)
- vom Antragsteller persönlich (mit Pass oder Personalausweis) bei dem für den Wohnsitz zuständigen Bürgeramt zu beantragen
- bei Beantragung unbedingt den Verwendungszweck "Reisegewerbe" oder „Reisegewerbekarte“ und folgende Empfängeranschrift angeben: "Stadt Königswinter, Der Bürgermeister, Sicherheit und Ordnung – Gewerbeangelegenheiten, 53637 Königswinter"
3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Siehe Erläuterungen zum Führungszeugnis der Belegart „O“ unter Nr. 2
Sowohl für die Anforderung von Führungszeugnissen als auch für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden zusätzliche Verwaltungsgebühren erhoben.
4. Bescheinigung in Steuersachen
- vom Antragsteller beim zuständigen Finanzamt zu beantragen
5. 2 aktuelle Passbilder
6. Bescheinigung gem. § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Belehrung von Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten nach § 42 Abs. 1 IfSG
Falls nicht bereits vorhanden, bitte beim Gesundheitsamt Siegburg beantragen.
Die Bescheinigung über die Belehrung ist nur dann vorzulegen, wenn offene Lebensmittel verkauft werden sollen.
Hinweis:
Gemäß § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) kann die zuständige Behörde die Fortsetzung des Betriebes verhindern, wenn das Gewerbe ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis begonnen wird.