Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept

Am 2. Juli 2018 hat der Rat der Stadt Königswinter das fortgeschriebene Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept beschlossen. Es ersetzt das aus dem Jahre 2010 stammende bisherige Konzept.

Die Fortschreibung wurde erforderlich, da sich die Einzelhandelsstrukturen in Königswinter fortentwickelt haben. Darüber hinaus wurden die bundesrechtlichen und landesplanerischen Vorgaben aktualisiert und die übergeordneten Angebots- und Nachfragestrukturen des Einzelhandels haben sich verändert.

Das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept bildet als städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) die zentrale Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung der örtlichen Einzelhandelsentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung und der Baugenehmigungsverfahren. Die Möglichkeiten zur Steuerung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit unterliegen dabei den rechtlichen Vorgaben des Bundes und des Landes sowie der aktuellen Rechtsprechung.

Einzelhandelskonzepte enthalten insbesondere konkrete Entwicklungsempfehlungen für die zentralen Versorgungsbereiche sowie die Nahversorgung und die ortsspezifischen zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente. Das Konzept ist Grundlage für nachfolgende förmliche Planungen und Genehmigungsentscheidungen.