Wehrerfassung

Leistungsbeschreibung

Allgemeines

Zum 01.07.2011 ist das neue Wehrrecht in Kraft getreten. Die Wehrpflicht ist nicht aufgehoben, sondern bis zum Eintritt eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles ausgesetzt. Gleichzeitig wird für Frauen und Männer die Möglichkeit eingeführt, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Dazu werden gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz einmal jährlich die Daten aller Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt.

Vom Kreiswehrersatzamt erhalten die betroffenen Frauen und Männer dann Informationsmaterial über die Tätigkeiten bei der Bundeswehr und die Möglichkeit des freiwilligen Wehrdienstes.

Der Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung für Informationszwecke können die Betroffenen widersprechen.

Besonderheiten/Hinweise

Auskünfte erteilt das

Kreiswehrersatzamt Köln
Brühler Straße 309
50968 Köln
Telefon: +49 (0) 221 - 9371 - 0 begin_of_the_skype_highlighting +49 (0) 221 - 9371 - 0 end_of_the_skype_highlighting
Telefax: +49 (0) 221 - 9371 - 4431
KWEAKoeln@Bundeswehr.org

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.