Schiedspersonen
Leistungsbeschreibung
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Stadtrat auf 5 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Wählbar sind Königswinterer Bürgerinnen und Bürger. Die Bewerber/innen sollten mindestens 30 Jahre alt sein und das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, vor einem möglichen Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und auf einen Vergleich der Streitenden hinzuwirken. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, Schlichtung bei leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Für die Regelung der vorgenannten Streitigkeiten ist örtlich der Schiedsmann zuständig, in dessen Bezirk die Gegenpartei ihren Wohnsitz hat. Wohnt die Gegenpartei nicht im Schiedsamtsbezirk, kann die Schiedsperson nur mit ausdrücklicher Genehmigung beider Parteien tätig werden.
Schiedsmann und Vertreter im Amtsbezirk Königswinter in der Zeit von Oktober 2023 bis September 2028
Herr Martin Kaufmann, wohnhaft
Am Liesenberg 12, 53639 Königswinter-Hartenberg
Tel.: +49 175 8726207
E-Mailadresse: martin.kaufmann@schiedsmann.de
sowie
sein Stellvertreter,
Herr Andreas Göckel , wohnhaft
Am Westhang 5, 53639 Königswinter-Ittenbach
Tel.: 02223-904104
E-Mailadresse: andreas.goeckel@schiedsmann.de
Zuständigkeit der Schiedspersonen nach § 14 Schiedsamtsgesetz
örtl. Zuständigkeit: Wohnung der Gegenpartei, wohnt die Gegenpartei nicht im Schiedsamtsbezirk, kann die Schiedsperson nur mit ausdrücklicher Genehmigung beider Parteien tätig werden.