Hundesteuer
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Hundesteuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Jeder Hund ist bei der Stadt anzumelden.
Die An- und Abmeldung des/der Hunde/s kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den bpunkten oder der Steuerabteilung erfolgen. Im Internet sind entsprechende An- und Abmeldeformulare abrufbar.
Bei Ableben des Hundes ist ein Nachweis, z.B. tierärztliche Bescheinigung, vorzulegen.
Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung für die Stadt Königswinter. Weitere Einzelheiten und die Hundesteuersätze finden Sie in dieser Satzung.
Bei Hundeanmeldung nach dem Landeshundegesetz ((LHundG NRW) für Halter/innen eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes bestimmter Rassen, laden Sie sich bitte das Formular "Info §§ 3,10 Hund + Antrag" im Formularserver herunter und senden Sie dieses an u.g. Adresse.
Zuständige Stelle für die Bestimmungen, die nach dem Landeshundegesetz zu beachten sind:
Ordnungsamt
Servicebereich Sicherheit und Ordnung
Rathaus Königswinter
Drachenfelsstraße 9
53639 Königswinter
02244/889-0
Rechtsgrundlage
Die Hundesteuersatzung finden Sie im Ortsrecht unter (2) Finanzverwaltung, 2.20 Hundesteuersatzung.
Dezernat I - Steuern und Einkauf (22) – Geschäftsbereich
Dollendorfer Straße 39
53639Königswinter (Oberpleis)
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
- stadtverwaltung@koenigswinter.de
Mitarbeitende
FrauCindyFrings
Dollendorfer Straße 3953639KönigswinterOberpleis
- Telefon:
- 02244 889-224
- E-Mail:
- cindy.frings@koenigswinter.de
- Raum:
- 212