Hundesteuer

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Hundesteuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Jeder Hund ist bei der Stadt anzumelden.

Die An- und Abmeldung des/der Hunde/s kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den bpunkten oder der Steuerabteilung erfolgen. Im Internet sind entsprechende An- und Abmeldeformulare abrufbar.

Bei Ableben des Hundes ist ein Nachweis, z.B. tierärztliche Bescheinigung, vorzulegen.

Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung für die Stadt Königswinter. Weitere Einzelheiten und die Hundesteuersätze finden Sie in dieser Satzung.

Bei Hundeanmeldung nach dem Landeshundegesetz ((LHundG NRW) für Halter/innen eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes bestimmter Rassen, laden Sie sich bitte das Formular "Info §§ 3,10 Hund + Antrag" im Formularserver herunter und senden Sie dieses an u.g. Adresse.

Zuständige Stelle für die Bestimmungen, die nach dem Landeshundegesetz zu beachten sind:

Ordnungsamt
Servicebereich Sicherheit und Ordnung
Rathaus Königswinter
Drachenfelsstraße 9
53639 Königswinter
02244/889-0

Rechtsgrundlage

Die Hundesteuersatzung finden Sie im Ortsrecht unter (2) Finanzverwaltung, 2.20 Hundesteuersatzung.

Dezernat I - Steuern und Einkauf (22) – Geschäftsbereich

Anschrift
Rathaus Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße 39
53639Königswinter (Oberpleis)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauCindyFrings

Sachbearbeiterin
Steuern und Einkauf (22)

Sprechzeit:

Mo bis Fr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dollendorfer Straße 39
53639KönigswinterOberpleis
Telefon:
02244 889-224
Raum:
212