Anmeldung nach dem Meldegesetz

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine neue Wohnung in Königswinter bezogen haben, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob der Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen inländischen Gemeinde erfolgt ist. Haben Sie sonst Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst drei Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Beherbergungsstätte (z.B. ein Hotel) eingezogen sind.

Eine evtl. Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.

Unterhalten Sie im Bundesgebiet oder im Stadtgebiet Königswinter mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnerinnen und Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet und können nicht als Hauptwohnung deklariert werden. 

Für die Anmeldung im Bürgerbüro Königswinter oder Oberpleis haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit.
Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Musterformulare siehe Formularserver. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden (nicht bei Zuzug aus dem Ausland möglich). Bei Familien (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre – wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einvernehmens Erklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Zeitgleich mit Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen sperren zu lassen.

Über die erfolgte Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.

Herzlich Willkommen in Königswinter! Das Team bemüht sich, Ihnen die Formalitäten so leicht wie möglich zu machen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

 

Voraussetzungen

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. (nicht bei Zuzug aus dem Ausland)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Reisepässe und/oder Personalausweise aller anzumeldenden Personen
  • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel, in Verbindung mit dem gültigen Heimatpass)
  • Geburtsurkunden von Kindern, für die bisher kein Ausweisdokument ausgestellt wurde
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich, Ausnahmen siehe oben
  • ggf. Geburts- und Heiratsurkunde (bitte im Original vorlegen)
  • Generalvollmachten (bitte im Original vorlegen)

Die Übersendung der Unterlagen per Fax, Post oder E-Mail ist nicht möglich.

Anmeldung durch Bevollmächtigten

  • Vollmacht (nicht bei Zuzug aus dem Ausland möglich)
  • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
  • Ausweisdokument der anzumeldenden Person
  • Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht nicht akzeptiert!

Bei Zuzug aus dem Ausland

  • persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Personen
  • Nachweis über Ihren Familienstand (z. B. Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung, Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil)
    Alle Unterlagen im Original mit deutscher Übersetzung (von einem bei deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzer). Eine Übersicht geeigneter Übersetzer finden Sie hier: Suche Übersetzer Justiz NRW
  • Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist eine Person mitzubringen, die beim Übersetzen behilflich sein kann.

Anmeldung in Pflegeheimen

erforderliche Unterlagen:

  • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag nicht ausreichend)
  • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht (im Original) mit Personalausweis des Bevollmächtigten
  • Personalausweis (falls vorhanden)

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Eine verspätete Anmeldung kann mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet werden.


Rechtsgrundlage
§§ 17 Abs. 1 + 3, 19 Abs. 1, 21, 22, 23 Abs. 1, 54 Abs. 2 Nr. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Anträge / Formulare

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.