Abschaltung der Straßenbeleuchtung zur Energieeinsparung in Königswinter
Der Rat der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 19. September 2022 einer Abschaltung der Straßenbeleuchtung unter Beachtung der technischen und juristischen Voraussetzungen zugestimmt. Das Prüfergebnis wurde dem Stadtrat am 31.10.2022 mitgeteilt
Gemäß Beschluss wurde die Straßenbeleuchtung erstmals in der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember im Bergbereich und vom 6. auf den 7. Dezember im Talbereich zwischen 0 und 5 Uhr abgeschaltet. Zu Beginn des Berufs- und Schülerverkehrs wird die Straßenbeleuchtung ab 5 Uhr wieder eingeschaltet. Eine Befristung der Abschaltung ist nicht vorgesehen.
Am 23.05.2023 empfahl der städtische Bau- und Verkehrsausschuss dem Rat, die Regelung zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung beizubehalten.
Anfang März folgte der Stadtrat einer Empfehlung des Bau- und Verkehrsausschusses, wonach eine neue Regelung für die Straßenlaternen in Königswinter getroffen wurde. Vorausgegangen ist dem ein Antrag der Koalition aus Königswinterer Wählerinitiative (KöWI), SPD und Grünen.
Nach der neuen Regelung werden die Straßenlaternen nun freitags und samstags zwischen 2 Uhr und 5 Uhr sowie an den anderen Tagen zwischen 1 Uhr und 5 Uhr abgeschaltet. Bisher wurden die Lampen bereits um Mitternacht ausgeschaltet.
Seit dem Winter 2022/2023 werden die Laternen als Konsequenz aus der Energiemangellage infolge des Ukraine-Krieges bereits um Mitternacht abgeschaltet. Die Verwaltung errechneten CO2-Reduzierung von 140 Tonnen pro Jahr und der Stromeinsparung von 315.000 Kilowattstunden.
Darüber hinaus wurde die Stadtverwaltung beauftragt, für den zukünftigen Ausbau der Straßenbeleuchtung an neuen Standorten sowie bei geplanten Modernisierungen oder Reparaturen eine technisch moderne und zeitgemäße Ausrüstung sicherzustellen. Dies kann beispielsweise durch Bedarfsbeleuchtung mit Bewegungsmeldern und/oder solarbetriebenen Lösungen geschehen. Die Möglichkeiten sollen dem Ausschuss zeitnah vorgestellt werden.
Ein nächtliches Abschalten der Straßenbeleuchtung wird grundsätzlich überall dort umgesetzt, wo keine Verschlechterung der Verkehrssicherheit befürchtet werden muss. Aus Gründen der Verkehrssicherung bleibt die Beleuchtung an allen Fußgängerüberwegen, Fußgängerunterführungen, gefährlichen Straßenkreuzungen und -einmündungen sowie an den Busbahnhöfen in Oberpleis und Ittenbach und den Umsteigehaltestellen zu der Stadtbahnlinien 66 im Stadtgebiet bestehen. Ausgenommen von der Abschaltung bleiben auch die Gewerbegebiete.
Folgende Bereiche werden weiterhin beleuchtet:
Birlinghoven |
Einmündung | L 490 / Zur Mühle |
Heisterbacherrott |
Buswartehalle Kloster Heisterbach | L268 |
Ittenbach |
Einmündung | L 331 / Kirchstraße (Marktplatz) |
Einmündung | L 331 / Kantering | |
Einmündung | L 331 / Zum Stöckerhof (L83) | |
Königswinter |
Einmündung | Hauptstraße / Jakob-Kaiser-Str. |
Kreuzung | Hauptstraße / Drachenfelsstraße | |
Kreuzung | Drachenfelsstraße / Grabenstr. | |
Bahnübergang Bahnhofstraße | ||
Bahnhofvorplatz | ||
Einmündung | Bahnhofstraße / Ladestraße | |
Die Straße „Rheinallee” zw. jüdischem Friedhof (Clemens-August-Straße) bis „Meerkatzstraße” | ||
Zufahrt Rettungs- u. Feuerwehrwache Bahnhofstraße | ||
Niederdollendorf |
die Achse von der Fährstraße bis zur K4, Bergstraße |
|
|
Bahnübergang Heisterbacher Straße |
|
|
Buswartehalle im Proffenweg vor dem Bahnhof |
|
|
Einmündung |
L 193 / Im Mühlenbruch |
Kreuzung |
L 193 / In der Rheinau / Johann-Albers-Allee |
|
Industriegebiet „Im Mühlenbruch” |
|
|
Die Straße „Rheinufer” zw. „Godesberger Straße” bis „Weidenweg”
|
||
Oberpleis |
Einmündung | L 143 / Verkehrsquerung Hammelsberg |
|
Streckenabschnitt von der Fußgängerüberführung „Siegburger Straße” (Alter Zoll) über die „Dollendorfer Straße” bis zur Haltestelle „Wolkenburgstraße” |
|
|
Einmündung |
L 268 – Flurweg |
|
Einmündung |
L 268 / Zweikreuzenweg |
|
Einmündung |
L 268 / Auelweg |
|
Industriegebiet „Humboldtstraße” |
|
|
Industriegebiet Wahlfeld „In der Brückenwiese” |
|
|
Industriegebiet Ruttscheid „Eduard-Rhein-Straße” |
|
Ruttscheid |
Einmündung |
L 331 / Eduard-Rhein-Straße |
|
Einmündung |
L 331/ Ruttscheider Straße |
Sand |
Kreuzung |
L 268 / Oberpleiser Straße |
Thomasberg |
Einmündung |
L 268 / Thomasberger Straße (L83) |
|
Kreuzung |
L 268 / Siebengebirgsstraße (L83) |
Uthweiler |
Einmündung |
L 143 / Bockerother Straße (Freckwinkel) |
|
Einmündung |
L 143 / Buchholzer Straße |
Vinxel |
Einmündung |
L 490 / Im Winkel |
|
Kreisverkehr |
L 490 / Vinxeler Straße (L490) / Kasseler Weg |
Sicherheit und Kriminalität
In der kalten Jahreszeit bereitet bei einigen Menschen die Dunkelheit Unbehagen. Einzelne Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis schalten die Straßenbeleuchtung bereits seit Jahren um Mitternacht ab. Probleme, die aus einer Nachtabschaltung resultieren, sind nicht bekannt. Dennoch hat die Stadtverwaltung Königswinter die Auswirkungen auf die objektive Sicherheit, also die tatsächlich vorhandene und messbare Sicherheit, im Blick. In enger Abstimmung mit der Polizei beobachtet die Stadt die Entwicklungen und wird auf unvorhersehbare Entwicklung reagieren.
Dank der Unterstützung des Polizeipräsidiums Bonn wurde am 05.12.2022 eine Erhebung der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallzahlen vorgenommen. Dies wurde am 05.02.2023 wiederholt und es konnten im Ergebnis keine erhöhten Zahlen von Einbrüchen oder Verkehrsunfällen in dem Zeitraum der nächtlichen Abschaltung der Straßenbeleuchtung festgestellt werden. Darüber wurde der städtische Bau- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 15.08.2023 informiert.
Laternenringe, StVO und Haftungsfragen
Laternen, die nachts abgeschaltet werden, sind durch das Verkehrszeichen VZ 394 „Laternenring“ (roter Streifen in weißer Einfassung) gekennzeichnet.
Ist eine Laterne mit einem „Laternenring“ versehen, müssen Autofahrende laut § 17 IV der Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften beim Abstellen ihres Fahrzeugs in diesem Bereich das Parklicht anschalten. Dies gilt u.a. auch für Krafträder, Mopeds, E-Bikes, Fahrräder und einachsige Anhänger, die mit eigener Lichtquelle zu beleuchten sind oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich gemacht werden müssen.
Nach der StVZO ist das Einlegen einer Leuchte ins Fenster oder auf das Armaturenbrett nicht zulässig. § 51c StVZO definiert dazu Zulässigkeiten, die der Regelung nach § 17 IV der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
Für Fuß- und Radwege ist die Kennzeichnung nach der Straßenverkehrsordnung nicht erforderlich.
Warum schaltet die Stadt Königswinter nicht bloß jede zweite Laterne ab?
Viele von Euch haben sich gefragt, warum die Stadt Königswinter nicht einfach jede zweite Laterne ausschaltet. So wäre es auf einem Weg nicht komplett dunkel.
Die Abschaltung jeder zweiten Leuchte in den Nachtstunden ist problematisch. Da sich dadurch ein schneller Wechsel von Helligkeit und Dunkelheit ergibt, müssen sich die Augen ständig auf den Lichtwechsel einstellen und können dann trotz Fahrlicht plötzlich auftauchende Hindernisse nicht mehr erkennen. In den sich bildenden Dunkelzonen ist ein Fußgänger so gut wie nicht mehr erkennbar. Auch andere Hindernisse, wie Tiere, verlorene Ladung oder ein offener Kanaldeckel verschwinden im Dunkel. Dies beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.
Die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Königswinter besteht aus 5175 Straßenlaternen und 198 Schaltstellen. An den 198 Schaltstellen wurden teils Nachrüstungen mit Schaltuhren vorgenommen. Diese befinden sich im Stadtgebiet. Müssen also angefahren werden.
Gibt es eine Beleuchtungspflicht in Deutschland?
Es wird immer wieder diskutiert, ob die Stadt Königswinter eine Verkehrssicherungspflicht habe. Daraus wird auch schnell eine Beleuchtungspflicht der Straßen hergeleitet. Bei einer Abschaltung der Laternen sei diese Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.
Eine gesetzlich vorgegebene Beleuchtungspflicht für Kommunen besteht nicht. Auch die Verkehrssicherungspflicht der Kommune oder der Aspekt der Kriminalprävention begründen, nach Auffassung des Städt- und Gemeindebundes NRW, keine generelle Straßenbeleuchtungspflicht. Eine Beleuchtungspflicht kann nur dort entstehen, wo besonderen Gefahrenstellen begegnet werden muss.
Diese besteht darin, verkehrsgefährdende Stellen wie gefährliche Straßenkreuzungen und -einmündungen, gekennzeichnete Fußgängerüberwege, überraschende Straßenverengungen sowie eingebaute und vorgebaute Treppen ausreichend aus zu leuchten und erkennbar zu machen. Selbst wenn die Straße an sich nichtverkehrsgefährlich ist, weil sie z.B. keine Mängel aufweist, besteht eine gemeindliche Beleuchtungspflicht dort, wo die Dunkelheit eine Gefahr für den Verkehr begründet.
Eine Straße muss aber nicht so beleuchtet sein, dass jeder Fußgänger jederzeit und an jeder Stelle beim Überqueren der Fahrbahn jede Unebenheit erkennen kann. Eine allgemeine Regel für den Umfang und die Dauer der Beleuchtung der gemeindlichen Straßen lässt sich nicht aufstellen.
Das Maß der Beleuchtungspflicht ist vielmehr abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der Straße für den Verkehr und der Lage der Straße im Stadtgebiet.
Aus den o. g. Gründen erfolgt eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung nicht im gesamten Stadtgebiet von Königswinter.
Die Beleuchtung bleibt in folgenden Bereichen bestehen:
- an Fußgängerüberwegen,
- an Fußgängerunterführungen,
- an gefährlichen Straßenkreuzungen und –einmündungen
- an den Busbahnhöfen in Oberpleis und Ittenbach
- an den Umsteigehaltestellen zu der Straßenbahnlinie 66
- in den Gewerbegebieten
Mit welchen Einsparungen rechnet die Stadt im Zuge der Abschaltung?
Im Jahr 2017/2018 hatte die Stadt Königswinter einen Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung von ca. 1.300.000 KWh. Nach der Umstellung von ca. 5.000 Straßenlaternen auf LED-Technik in den Jahren 2018-2021 konnte der Verbrauch um gut die Hälfte reduziert werden (ca. 700.000 KWh Jahresverbrauch).
Die Abschaltung der Straßenbeleuchtung, die heute zu über 95% mit LED-Technik betrieben wird, wird die gesamte Brenndauer der Straßenbeleuchtung halbieren und somit auch die Stromverbräuche um bis zu 50% reduzieren können.
Die erwartbaren monetären Einsparungen in Höhe von 80.000 Euro im Jahr können zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter spezifiziert werden. Der Einsparungsannahme liegt zugrunde, dass das Abschalten der Strassenbeleuchtung im Zeitraum zwischen 0 und 5 Uhr im Jahresverlauf rund 385.000 KWh bedeuten dürften. Eine genaue Summe an Einsparungen auf Grund der gestiegenen bzw. sich verändernden Strompreisen kann weiterhin nur schwerlich beziffert werden.
Es ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass – wenn auch nur marginale Schwankungen – die Beleuchtungsdauer, die sich nach den astronomischen Zeiten mit Sonnenauf- und -untergang richtet, eine unterjährige unvollständige Jahresbetrachtung erschwert.
Nachhaltige Beleuchtung durch LEDs
Mit der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes hat der Gesetzgeber 2021 unter anderem die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Beleuchtung definiert und beispielsweise den Insektenschutz als wichtige Aufgabe in das Regelwerk aufgenommen.
Ziel ist es untern anderem, durch eine ökologisch nachhaltige Beleuchtungslösung schont die Ressourcen zu schonen und den störenden Einfluss des Lichts auf Flora und Fauna zu minimieren.
Dies vor dem Hintergrund da neben den „indirekten“ Auswirkungen auf die Umwelt – Stichwort Klima, CO2 und Ressourcen – die nächtliche Beleuchtung Flora und Fauna auch direkt stört. Insbesondere Insekten werden von dem nächtlichen und falsch eingesetzten Kunstlicht angezogen. Laut Naturschutzbund Deutschland (NABU) verenden in Deutschland bis zu 150 Billionen Insekten pro Jahr an Straßenlaternen. Überdies irritiert die Lichtverschmutzung unzählige nachtaktive Tiere.
Mit der Umrüstung auf die LED Technik leistet Königswinter bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Minderung der Auswirkung von Beleuchtung auf ihre Umwelt.
LEDs besitzen keinen UV-Anteil und die Farbtemperatur der LEDs kann präzise gewählt werden. Als besonders insektenfreundlich gelten warmweiße LEDs.
Durch eine präzisere Lichtverteilung lassen sich die Streuverluste minimieren und das Licht präzise dorthin gelenkt, wo es gebraucht wird.
Zudem besitzt das insektenfreundliche langwellige (warmweiße) Licht einen geringeren Streufaktor in den Nachthimmel als kurzwelliges Licht.
Für Hinweise und Reklamationen ist das städtische Beschwerdemanagement unter beschwerde@koenigswinter.de zu erreichen.
Da technische Defekte naturgemäß in anderen Bereichen oder außerhalb der aufgeführten Abschaltzeiten (0 bis 5 Uhr) nicht ausgeschlossen bleiben, können solche Meldungen weiterhin über den städtischen Mängelmelder unter www.koenigswinter.de/maengelmelder gemeldet werden.