Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Königswinter

 

Die Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für Medien. Sie verantwortet auch den Internet-Auftritt der Stadt sowie deren Social-Media Auftritte.

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Telefon: 02244/889-5600

Ulrike Klein (Social-Media und Internetredaktion)
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Stadt Königswinter schließt sich Tempo-30-Initiative an

Mehr rechtliche Handlungsspielräume für eine echte Mobilitätswende

Die Stadt Königswinter ist mit Beschluss des Stadtrates vom 20. Juni 2022, der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr" beigetreten. Dem Beschluss ist ein Antrag der Koalition aus KöWI, SPD und Grünen vorausgegangen. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen "Tempo 30" als Höchstgeschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 

 „Als Stadt unterstützen wir die Initiative für angepasste Geschwindigkeiten, also Tempo 30, aus voller Überzeugung. Unser übergeordnetes Ziel ist es, Königswinter klima- und menschenfreundlicher zu machen. Und das bedeutet auch, mehr Raum und Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr sowie neue Mobilitätsangebote zu schaffen“, so Bürgermeister Lutz Wagner.

Beim Thema Mobilität und Verkehr steht auch Königswinter vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Gesamt-Stadt. Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Bei der Forderung, die Handlungsspielräume der Städte bei der Anordnung von "Tempo 30" auch im Hauptverkehrsstraßennetz der Städte zu vergrößern, geht es nicht um eine undifferenzierte und pauschale Maßnahme.

Hintergrund

Bislang haben die Kommunen nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Künftig sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.

Gestartet im Juli 2021 mit sieben Inititiativstädten sind nun bereits mehr als 200 Kommunen Teil des deutschlandweiten Bündnisses.

Mehr Informationen zur Initiative unter: http://www.lebenswerte-staedte.de/staedte-und-gemeinden-der-initiative.html