Rat stellt die Durchführung einer Pilotphase für das Streaming von Ratssitzungen zurück
In seiner Sitzung am 20. Juni 2022 hat der Rat der Stadt Königswinter beschlossen, das Streaming von Ratssitzungen in einer Pilotphase bis zur Klärung der rechtlichen Situation im Hinblick auf § 47 a GO NRW und bis zur Zertifizierung der Anwendungssoftware zurückzustellen. Der zuständige Fachausschuss für Bürger:innenbeteiligung (ABB) hatte zuvor eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.
In der Sitzung des ABB hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass sich § 47 a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zwar nur auf hybride bzw. digitale Sitzungen beziehe, aber die Anforderungen an die Software als analog auch auf Gremiensitzungen anzuwenden wären, da in solchen Fällen genauso hohe Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden sollten. Grundsätzlich habe man die DGSVO-Konformität von Software als wesentliches Kriterium bei der Auswahl im Blick gehabt. Wenn eine Software eingesetzt wird, die den Zulassungsvoraussetzungen nach GO NRW nicht oder nicht in vollem Maße entspricht, bewege man sich allerdings in einer Grauzone.
Aufgrund der derzeit bestehenden Unsicherheit in rechtlicher Hinsicht sowie der bisher fehlenden Zulassungsvoraussetzungen für die Software, folgte die Mehrheit des Ausschusses sowie des Rates, der Empfehlung der Verwaltung für eine Zurückstellung des Streamings von Ratssitzungen. Das Thema soll aber nicht gänzlich von der Tagesordnung genommen, sondern nur zeitlich aufgeschoben werden bis Rechtssicherheit besteht.
Im November wird die Verwaltung einen entsprechenden Statusbericht vorlegen. Danach kann erneut entschieden werden, wann und wie weiterverfahren wird.