Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Königswinter

 

Die Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für Medien. Sie verantwortet auch den Internet-Auftritt der Stadt sowie deren Social-Media Auftritte.

Pressekontakt
Florian Striewe (Pressesprecher)
Telefon: 02244/889-5600

Ulrike Klein (Social-Media und Internetredaktion)
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Osterspaziergang im Wald

Forstamt bittet um Einhaltung der Spielregeln

Der Wald zeigt sich jetzt im Frühling mit den Frühblühern und dem frischen Grün von der schönsten Seite. Bei dem angekündigten kühlen, aber schönem Wetter wird es an Ostern viele Menschen zu einem Osterspaziergang in die Wälder ziehen, zumal vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie keine Veranstaltungen stattfinden werden.

Mit seiner Gesamtgröße von über 60 000 ha hier im südlichen Rheinland ist für alle Waldbesucher ausreichend Platz im Wald, auch wenn es sich an neuralgischen Punkten wie im Siebengebirge, im Kottenforst und in den Villewäldern hier und da etwas „drängeln“ wird.
Anders als im üblichen Straßenverkehr bewegen sich im Wald die unterschiedlichen Besuchergruppen wie Spaziergänger, Familien mit Kinderwagen, Hundebesitzer, Läufer, Radfahrer und Inlineskater alle auf den gleichen Wegen. Das verlangt gegenseitig Rücksichtnahme, damit der Osterausflug in den Wald stressfrei und ohne Zwischenfälle erfolgen kann.
Auch wenn der Besucherverkehr im Wald nicht – wie im Straßenverkehr - durch Schilder geregelt ist, so gelten doch folgende zentrale „Spielregeln“, die beim Besuch im Wald zu beachten sind:

  • Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober vor dem Hintergrund der hohen Waldbrandgefahr gerade jetzt im Frühling.

  • Anleinzwang von Hunden in den Naturschutzgebieten (Siebengebirge, Kottenforst); außerhalb von Naturschutzgebieten darf der Hund ohne Leine nur auf dem Weg, nicht aber abseits des Weges im Wald laufen. Gerade jetzt im Frühjahr in der Brut- und Setzzeit besteht die Gefahr, dass freilaufende Hunde junges Wild ergreifen.

  • Genereller Leinenzwang von unerzogenen Hunden, weil diese andere Waldbesucher belästigen können. Denn die Erholung anderer Waldbesucher – so ist es ausdrücklich im Landesforstgesetz geregelt - darf nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

  • Radfahren nur auf festen Wegen; das Radfahren auf schmalen unbefestigten Pfaden ist verboten; im Naturschutzgebiet Siebengebirge darf nur auf den breiten Wegen (gelbe Markierung) Rad gefahren werden.

Die Anzahl der Waldbesucher hat sich – so haben Zählungen ergeben - in Folge der Corona-Pandemie in vielen Bereich verdoppelt. Daher sind vielen Bürgern, die neu im Wald sind, diese einfachen Regeln oft nicht bekannt.

Das Forstamt und die Waldbesitzer heißen die Besucher anlässlich des Osterfeiertage willkommen im Wald und bitten um Beachtung dieser Regeln, damit der der Besuch in Wald und Flur für alle schöne und erholsame Stunden mit sich bringt.