Bewerbungen zur Schöffenwahl

Der Präsident des Landgerichts Bonn sucht für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 Erwachsenenschöffen für die Strafkammern beim Landgericht Bonn sowie das gemeinsame Schöffengericht Bonn und Königswinter. Ebenso werden Jugendhauptschöffen für die Jugendstrafkammern beim Landgericht Bonn sowie das gemeinsame Jugendschöffengericht Bonn gesucht.
Die Bewerber werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen, die durch den Rat der Stadt Königswinter (Erwachsenenschöffen), sowie durch den Jugendhilfeausschuss (Jugendschöffen) beschlossen werden. Im Juni 2018 werden die Bewerber auf der Internetseite der Stadt Königswinter, sowie in den Bekanntmachungskästen der Rathäuser öffentlich bekannt gemacht und anschließend an das Amtsgericht Königswinter gesendet. Die Wahl der Schöffen erfolgt dann von dort durch den Schöffen-Wahlausschuss. Das Ergebnis der Wahl wird dem Landgericht Bonn mitgeteilt. Für die Bewerbung sind nachfolgend genannte Voraussetzungen erforderlich:
Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ferner sollen Personen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen und Personen, die wegen geistiger und körperlicher Gebrechen für das Amt nicht geeignet sind, nicht zum Schöffenamt berufen werden.
Darüber hinaus werden für die Aufnahme in die Vorschlagsliste und die einzuholende Auskunft aus dem Bundeszentralregister Angaben zu Familienname und ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsort, bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik mit der Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik gelegenen Orten mit der Angabe des Landes, Geburtstag, Beruf, Anschrift sowie die Dauer des Wohnsitzes in Königswinter benötigt. Weitere Informationen über das Schöffenamt, und Bewerbungsformulare, können im Internet unter www.schoeffenwahl.de abgerufen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger richten ihre Bewerbung für die Erwachsenenschöffen bitte bis zum 6. April 2018 per Post im Original unterschrieben an die Stadt Königswinter, z. Hd. Frau Oldenburg, Drachenfelsstraße 9-11, 53639 Königswinter. Die Bewerbungsfrist für die Jugendschöffen endet am 31. April 2018. Bei Rückfragen ist Frau Oldenburg unter 02244/889-308 zu erreichen.