Baugrundstück für öffentlich geförderten Wohnraum in Königswinter-Ittenbach mit aufstehendem Gebäude Kirchstraße 20

Das Objekt liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Da es sich um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil handelt, richtet sich die Vorhabenzulässigkeit nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.