Öffentliche Auslegung

BEKANNTMACHUNG

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 50/16 und der 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Gut Heiderhof“ im Stadtteil Vinxel

Der Planungs- und Umweltausschuss (PUA) des Rates der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 08.02.2017 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 50/16 „Am Gut Heiderhof“ im Stadtteil Vinxel, sowie über die 75. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Fußballgolfanlage und eines Maislabyrinths mit nachgezogenen Nutzungen auf landwirtschaftlichen Flächen zu schaffen.

Der Entwurf der Bebauungsplans Nr. 50/16 sowie der Entwurf der 75. Flächennutzungs-planänderung werden mit ihrer jeweiligen Begründung, sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

  1. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zum Thema Bergbau vom 28.11.2016,
  2. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises Referat Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung zu den Themen Eingriff in das FFH-Gebiet „Siebengebirge“ (FFH=Flora-Fauna-Habitat), Erstellung einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Abfallwirtschaft sowie Gewässer- und Bodenschutz vom 02.12.2016,
  3. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW zum Thema landwirtschaftliche Ausgleichs- und Kompensationsflächen vom 09.11.2016,
  4. Stellungnahme vom Dränverband Vinxel zur Sicherung von Dränleitungen vom 23.12.2016,
  5. Stellungnahmen der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Hinweisen auf vermerkte Bodenkampfhandlungen vom 23.01.2017,

für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 28.02.2017 bis einschließlich 31.03.2017 öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen hier vor:

  1. Schalltechnische Untersuchung zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch die Nutzungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 50/16 „Am Gut Heiderhof“ der Stadt Königswinter – Dipl.-Ing. Norbert Sökeland- Januar 2017,
  2. Landschaftspflegerische Begleitpläne zu Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung „Am Gut Heiderhof“ der Stadt Königswinter- Planungsbüro Valerius- Januar 2017,
  3. Umweltberichte zu Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung „Am Gut Heiderhof“- Januar 2017.

In der Zeit vom 28.02.2017 bis einschließlich 31.03.2017 könne die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 50/16 und der 75. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen im Geschäftsbereich Planen und Bauen, Obere Straße 8, Königswinter-Thomasberg im Flur vor Zimmer 028 eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift in Zimmer 028 abgegeben werden. Das Verwaltungsgebäude kann barrierefrei erreicht werden.

Die Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Planen und Bauen sind:

montags bis mittwochs:
von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags
von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

freitags
von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zusätzlich können die Unterlagen unter www.koenigswinter.de, Rubrik „Planen und Bauen“, Unterrubrik „Aktuelle Planverfahren“ eingesehen werden.

Königswinter, den 15.02.2017
Im Auftrag
gez.
Theo Krämer
Technischer Dezernent

Geltungsbereich GA